Sozialmanagement (M.A.)
Der weiterbildende Masterverbundstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule Niederrhein qualifiziert zur Übernahme von Leitungs- und Führungsfunktionen in der Sozialwirtschaft und im Gesundheitswesen. Der Studiengang verbindet rechtliches und betriebswirtschaftliches Basiswissen sowie Kenntnisse zu Fragen der Organisationsgestaltung und des Personalmanagements. Es werden sozialpolitische Aspekte mit dem in der Sozialen Arbeit erforderlichen fachlichen Know-how verknüpft.
Dieser Masterverbundstudiengang wird von der Hochschule Niederrhein und der FH Münster angeboten.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang im Überblick. Nutzen Sie die Möglichkeit der intensiven Beratung zum Konzept des Verbundstudiums.
Zielgruppen des Studiengangs
Der weiterbildende Masterstudiengang Sozialmanagement mit dem Abschluss „Master of Arts“ richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen oder Personen aus verwandten Berufsgruppen, mit dem Ziel Fachkräften der Sozialen Arbeit umfassende Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, Strukturierungs- und Leitungsaufgaben zu erkennen, zu analysieren und kompetent zu bewältigen.
Qualifikationsziele
Der weiterbildende Verbundstudiengang Sozialmanagement qualifiziert für ein kompetentes Management in der Sozialen Arbeit, in dem rechtliches und betriebswirtschaftliches Basiswissen und Kenntnisse zu Fragen der Organisationsgestaltung und des Personalmanagements mit sozialpolitischen Aspekten und dem fachlichen Anforderungen der Sozialen Arbeit miteinander verknüpft werden. Das Studium zielt auf die Befähigung zur Steuerung und Leitung von Einrichtungen Sozialer Arbeit durch Zusammenführung und Integration von Kompetenzen und Kenntnissen aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Der Weiterbildende Verbundstudiengang Sozialmanagement verbindet sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Lehrinhalte und bezieht diese auf die Bearbeitung von Managementproblemen in Einrichtungen der Sozialen Arbeit.
Der Verbundstudiengang Sozialmanagement verfolgt gemäß seinen Zielsetzungen ein integratives Konzept der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen.
Berufsfelder
Absolvent*innen des Studiengangs stehen im Management des Sozial- und Gesundheitsbereichs nahezu alle Karrieremöglichkeiten offen.
Module
Der Verbundstudiengang Sozialmanagement verbindet sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Lehrinhalte und bezieht diese auf die Bearbeitung von Managementproblemen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Das Studium besteht aus 12 Modulen:
- Modul 1: Einführung in das Sozialmanagement
- Modul 2: Digitalisierung im Sozialwesen
- Modul 3: Betriebswirtschaftslehre I
- Modul 4: Betriebswirtschaftslehre II
- Modul 5: Organisationsanalyse/Org.-entwicklung
- Modul 6: Sozialpolitik und nachhaltige Entwicklung
- Modul 7: Kommunikation/Präsentation/Moderation
- Modul 8: Qualitätsmanagement im Sozialwesen
- Modul 9: Recht I
- Modul 10: Recht II
- Modul 11: Leitung und Personalmanagement
- Modul 12: Marketing im Sozialwesen
Hinzukommen zwei Module "Evaluation" und "Praxisreflexion zum Managementhandeln in Einrichtungen der Sozialen Arbeit". Für diese beiden Module ist jeweils eine Praxistätigkeit nachzuweisen.
Das Studium schließt mit einer Masterarbeit ab. Im Zeitraum von drei Monaten dokumentiert die/der Studierende darin, dass sie/er in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabe aus dem Sozialmanagement unter wissenschaftlichen und fachpraktischen Aspekten selbstständig zu bearbeiten.
Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie unter Dokumente und Links.
Studienaufbau
Studienbeginn: zum Wintersemester und zum Sommersemester.
Studiendauer: Regelstudienzeit – einschließlich Masterarbeit – 5 Semester (2 ½ Jahre)
ECTS-Punkte und Workload: Die Studiendauer entspricht eine Workload von 3000 Arbeitsstunden, wofür insgesamt 120 ECTS-Punkte vergeben werden.
Abschluss: Master of Arts (Schwerpunkt: Sozialmanagement)
Erläuterungen zum Studienablauf
In den einzelnen Semestern sind in der Regel drei bis vier Module Gegenstand des Studiums. Die Aufteilung der Module auf die einzelnen Semester stellt eine sinnvolle Abfolge der fachlich zu vermittelnden Kompetenzen dar.
Die Präsenzphasen finden an der Fachhochschule in der Regel an Wochenenden (freitags 14 bis ca. 21 Uhr sowie samstags 9 bis 17 Uhr) statt. Zusätzlich muss pro Semester ein mehrtägiger Block innerhalb der Woche einkalkuliert werden.
Der Schwerpunkt der Präsenzphasen liegt bei der fachlichen Diskussion und Reflexion des in den Lerneinheiten dargestellten Stoffes sowie der wechselseitigen Durchdringung von Wissenschaft und aktueller Praxis aus konkreten Beispielen der Aufgabengebiete der Studierenden. In Übungen und Projektarbeiten werden die Studierenden aktiv in die Wissensvermittlung eingebunden, worüber die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen gezielt gefördert und gefordert werden. Als Basis des jeweiligen Moduls dient die Lerneinheit. Diese stellt die inhaltlichen Grundlagen bereit, die im Selbststudium zu erarbeiten sind.
Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Form der Modulprüfung variiert (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Präsentation). Das Verbundstudium wird abgeschlossen mit einer Masterarbeit. Im Zeitraum von drei Monaten dokumentiert die oder der Studierende, dass er oder sie in der Lage ist, eine praxisorientierte Aufgabe aus dem Sozialmanagement unter wissenschaftlichen und fachpraktischen Aspekten selbstständig zu bearbeiten. Näheres regelt die Prüfungsordnung (s. Dokumente und Links).
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in einem grundständigen Studiengang der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines gleichwertigen Abschlusses mit einer Gesamtnote von grundsätzlich mindestens „gut“ (2,3).
- Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des grundständigen Studienganges, wobei die Zeiten eines einschlägigen Berufspraktikums angerechnet werden
- Nachweis einer beruflichen Tätigkeit zu Beginn des Studiums
- Ausnahmeregelungen zur Mindestnote sind in der Prüfungsordnung festgelegt; entsprechende Nachweise sind einzureichen.
Bewerbung
Die Zahl der Studienplätze pro Semester ist begrenzt. Die Hochschule Niederrhein gibt die Zahl der Studienplätze jeweils frühzeitig auf ihrer Webseite bekannt.
Bewerbungsfristen
zum Sommersemester 01.12. - 15.03. jeden Jahres
zum Wintersemester 01.05. - 15.09. jeden Jahres
Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Nicht-EU-Land erworben haben:
Sommersemester: 01. November bis 15. Februar
Wintersemester: 01. Mai bis 15. August
Bezüglich einer möglichen Änderung der Bewerbungsfristen halten Sie sich bitte unbedingt auf dem Laufenden! Näheres zur Bewerbung erfahren Sie bei der Studienberatung des IfV NRW und beim Studierendenservice der Hochschule Niederrhein.
Bewerbung
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt über des zentrale Online-Portal der Hochschule.
Studienbeginn
Sommersemester: ab Mitte März und
Wintersemester: ab Mitte September eines Jahres
Beiträge und Gebühren
Die Teilnahmegebühren belaufen sich zur Zeit auf 1.350 € pro Semester und Bewerber*in zzgl. der Semestergebühren. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der HS Niederrhein. (Stand: November 2024)