Rechtsangelegenheiten, Finanzen & Lerneinheiten
Eine wichtige Aufgabe des Geschäftsbereichs „Rechtsangelegenheiten, Finanzen & Lerneinheiten” ist die Unterstützung der Hochschulen bei der Planung und der Entwicklung neuer Angebote und Angebotsformate sowie der Durchführung ihrer Verbundstudiengänge.
Wir unterstützen die Hochschulen bei Fragestellungen zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Verbundstudiums und übernehmen Aufgaben der Administration und Koordination ihrer Verbundstudienangebote.
Wir erbringen für Studiengangsverantwortliche, Lehrende sowie Autor*innen zahlreiche Dienstleistungen bei der Planung und der Durchführung der Verbundstudiengänge:
- Information zur Angebotsform, Studienorganisation und finanziellen Rahmenbedingungen
- Beratung zu hochschulrechtlichen, dienst- und nebentätigkeitsrechtlichen Themenstellungen
- Abschluss und Abwicklung von Werk- und Dienstverträgen mit den Lehrenden in den Verbundstudiengängen
- Unterstützung der Autor*innen bei der Lerneinheitenerstellung
- Betreuung der Gremien
Arbeitsgebiete
- Beratung zu finanziellen Rahmenbedingungen im Verbundstudium, insbesondere bei der Konzeption neuer Verbundstudiengänge (konsekutiv und weiterbildend)
- Beratung bei der Mittelbewirtschaftung und -planung der Verbundstudiengänge
- Planung, Entwicklung, Umsetzung, Betrieb und Weiterentwicklung von datenbankgestützten Prozessen (Lerneinheitenproduktionssteuerung, Lagerhaltung, Druckerei, Logistik und Versand einschließlich Zuordnung Abrechnungsobjekte; Dienst- und Werkverträge; Controlling)
- Systemadministration, Hard- und Softwarebeschaffung, Anwenderschulung und -beratung
- Dienstleistungen für den Geschäftsbereich Rechtsangelegenheiten, Finanzen & Lerneinheiten
- Hochschulrechtliche, dienst- und nebentätigkeitsrechtliche Themenstellungen
- Fragen zu den Nutzungs- und Verwertungsrechten der Lerneinheiten, die im Verbundstudium eingesetzt werden
- Angelegenheiten des Vertragsrechts, insbesondere bei der Kooperation von Anbieterhochschulen
- Unterstützung der Autor*innen bei urheberrechtlichen Fragestellungen
- Abschluss und Abwicklung von Werk- und Dienstverträgen mit den Lehrenden in den Verbundstudiengängen zur Sicherstellung des laufenden Präsenz- und Prüfungsbetriebs
- Mitwirkung bei der Planung des Medieneinsatzes sowie Steuerung des Produktions- und Distributionsprozesses in Abstimmung mit den Studiengängen und Standorten
- Mitwirkung bei der Mittelbewirtschaftung und -planung der Verbundstudiengänge
- Betreuung der Gremien von Institut und Studiengängen (Fachausschüsse).
Jeder Verbundstudiengang hat eine eigene Ansprechpartnerin bzw. einen eigenen Ansprechpartner.