Das Verbundstudium ist ein berufs- und ausbildungsbegleitendes Studienangebot nordrhein-westfälischer Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Verbund meint hier dreierlei:

  1. den Verbund staatlicher Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW, die durch die Bündelung ihrer Ressourcen in Forschung und Lehre ein breites Angebot berufsverträglicher Verbundstudiengänge ermöglichen;
  2. den Verbund von Beruf und Studium, d.h. dass die Studienform Verbundstudium auf Synergien zwischen paralleler Berufspraxis oder Ausbildung und Studium setzt und somit stark anwendungsorientiert ausgerichtet ist;
  3. den Verbund von Selbststudiumund Präsenzlehre an der Hochschule.

Im Unterschied zu einem reinen Fernstudium haben die Studierenden im Verbundstudium regelmäßige Präsenzlehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von 30%. Diese Veranstaltungen finden in der Regel im 14 täglichen Rhythmus samstags statt. Die regelmäßige Teilnahme an den Präsenztagen wird von den Verbundstudiengängen empfohlen! Auch aus Sicht der Absolventen*innen im Verbundstudium ist die regelmäßige Teilnahme sehr wichtig für den Studienerfolg.

Das Selbststudium macht 70 % des Studienumfangs aus. Die Studierenden arbeiten mit gedruckten und digitalen Lerneinheiten und können sich dadurch den theoretischen Lernstoff nach freier Zeiteinteilung aneignen.

Ja, Sie erwerben einen qualifizierten Fachhochschulabschluss an staatlichen Hochschulen. Die Verbundstudiengänge sind alle akkreditiert, d.h. im Hinblick auf Qualität und Studierbarkeit von unabhängigen Gutachtern geprüft und zertifiziert. Je nach Schwerpunkt des Studiums ist ein Bachelor of Arts (B.A.), ein Bachelor of Science (B.Sc.) oder ein Bachelor of Engineering (B.Eng.) bzw. ein Master of Arts (M.A.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Science (M.Sc.) oder Master of Business Administration (MBA) möglich.

Die berufsbegleitende Studierbarkeit wird insbesondere durch eine zeitliche Streckung der Regelstudienzeit und damit einer Entlastung des wöchentlichen Workloads gewährleistet: Während ein Bachelorstudium an einer Präsenzhochschule i.d.R. 6 Semester dauert, dauert es im Verbundstudium 9 Semester. Ein Masterstudium an einer Präsenzhochschule dauert i.d.R. 3 bis 4 Semester, im Verbundstudium hingegen 4 - 6 Semester.

Für grundständige Bachelorstudiengänge reicht i.d.R. die Fachhochschulreife (bzw. Berufliche Qualifizierung) als Zulassungsvoraussetzung aus. In einigen Fällen wird darüber hinaus eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Praktikum gefordert. Eine Kooperation mit einem Unternehmen ist dagegen nicht erforderlich.

Praxisintegrierte Verbundstudiengänge der HS Bielefeld stellen eine Besonderheit dar und setzen zusätzlich zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen die Kooperation mit einem Unternehmenspartner voraus. Für die Bewerbung um einen Studienplatz muss ein unterschriebener Vertrag mit einem kooperierenden Unternehmen vorliegen. Das Studienmodell weicht im Ablauf von den grundständigen Bachelorstudiengängen ab und ist in sich abwechselnde mehrmonatige Praxis- und Theoriephasen unterteilt.

Konsekutiv (lat. aufeinanderfolgend, unmittelbar nachfolgend) bedeutet, dass ein Masterstudium direkt im Anschluss an einen fachlich passenden Bachelorabschluss möglich ist und die Kompetenzen des Erststudiums auf höherem Niveau weiter vertieft werden.

Weiterbildende Masterstudiengänge sind dagegen anwendungsorientierter und stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zugeschnitten. Beliebt ist der Master of Business Administration MBA, ein generalistisches Management Studium, das wesentlichen Managementfunktionen abdeckt. Möglich sind bei weiterbildenden Mastern auch folgende Abschlüsse: M.A., M.Sc., M.Eng. und LL.M.

Zulassungsvoraussetzung zu einem weiterbildenden Masterstudiengang ist eine mindestens 12-monatige qualifizierte Berufstätigkeit. Berücksichtigt werden hierbei ausschließlich Zeiten nach einem erfolgreichen Bachelorabschluss. Die Berufstätigkeit während eines berufsbegleitenden Bachelorstudiums kann nicht berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zu konsekutiven Masterstudiengängen fallen für weiterbildende Masterstudiengänge i.d.R. höhere Kosten an, da sie sich eigenständig finanzieren müssen.

Konsekutive und weiterbildende Masterverbundstudiengänge berechtigen nach Abschluss grundsätzlich zur Promotion, sofern insgesamt 300 ECTS nachgewiesen werden können.

In Nordrhein-Westfalen wurde das Promotionskolleg NRW (PK NRW) errichtet, um Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in NRW zu unterstützen und durchzuführen.

Am Promotionskolleg NRW bestehen zwei Möglichkeiten zu promovieren: die Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW und die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität. Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander kombiniert werden.

Weitere Informationen zum Promotionskolleg NRW

Absolut! Viele Arbeitgeber erkennen an, dass ein vollwertiger Hochschulabschluss, der zusätzlich neben der Berufstätigkeit erworben wird, von großer Zielstrebigkeit, Motivation und Organisationstalent zeugt. Bereits während des Studiums profitiert das Unternehmen vom Wissenszuwachs der Mitarbeiter*innen, die neue Erfahrungen und Methodenwissen einbringen und sich somit für zukünftige Führungsaufgaben qualifizieren. Insbesondere aufgrund der parallelen Berufserfahrung während des Studiums sind Absolvent*innen des Verbundstudiums sofort im Unternehmen an qualifizierten Stellen einsetzbar und müssen nach dem Studium in der Regel keine Betriebspraktika durchlaufen.

Sie können das Verbundstudium ohne Einverständnis oder eine Freistellung des Arbeitgebers beginnen. Da Sie in aller Regel nur an den Samstagen Präsenzen haben, wird ihr Arbeitgeber nichts von Ihrem Studium erfahren, wenn Sie das vermeiden möchten. Zwar können bis zu 5 Tage pro Semester grundsätzlich auch unter der Woche stattfinden, wovon i.d.R. jedoch nur wenig Gebrauch gemacht wird. Die Präsenztermine werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, so dass sie sich darauf einrichten und ggf. Urlaub beantragen können.

Manche Arbeitgeber kommen Ihnen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, finanzieller Unterstützung oder der Aussicht auf eine Beförderung entgegen. Sie reagieren oftmals viel positiver als zuvor gedacht. Schließlich hat auch der Arbeitgeber einen Vorteil, wenn Mitarbeiter*innen sich weiterbilden und zusätzliches Know-how ins Unternehmen einbringen.

Als realistischen Zeitaufwand für das Verbundstudium sollten Sie – je nach individuellen Voraussetzungen – für ein Bachelorstudium +/- 15 Stunden in der Woche, für ein Masterstudium +/- 18 Stunden in der Woche veranschlagen.

Das Semester besteht in der Regel aus 8 Präsenzsamstagen im 2-wöchentlichen Rhythmus.

Hinzu kommen noch Prüfungssamstage sowie bis zu fünf Präsenztage pro Semester, die auf Werktage fallen können. Diese werden i.d.R. jedoch nicht ausgeschöpft, da die Interessen der berufstätigen Studierenden berücksichtigt werden. Die Termine werden Ihnen rechtzeitig vor Semesterbeginn bekannt gegeben.

Mithilfe eines guten Zeitmanagements, Semester- und Wochenplänen. Erfahrungsgemäß wird es schwierig, sich innerhalb der Woche spontan zu überlegen, wann die Lerneinheiten durchgearbeitet werden. Vielmehr sollten Sie zu Beginn der Woche einen klaren Plan haben, an welchen Tagen zu welcher Uhrzeit sie planen, zu lernen.

In jedem Fall sollten Sie den zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen. Das Studium ist so strukturiert, dass es trotz der vielfältigen weiteren Verpflichtungen gut in der Regelstudienzeit zu absolvieren ist, allerdings wird es kein Selbstläufer und erfordert permanente Reflexion und somit Korrekturen bei der Gestaltung von Lernzeiten und dem Alltag. Flexibilität und Durchhaltevermögen sollten Sie an dieser Stelle in jedem Fall mitbringen.

Ja. Die Hochschulen setzen Lern- und Kommunikationsplattformen (moodle oder ilias) ein. Diese sichern u. a. zwischen den Präsenzveranstaltungen die Studienorganisation, die Kommunikation mit den Lehrenden und ermöglichen den kontinuierlichen Austausch und die Interaktion mit Mitstudierenden. Ergänzend bieten die Hochschulen die lizenzierte Nutzung von Videotools (zoom, webex, etc.).

Zusätzlich ermöglichen die Hochschulen den Zugang zur Hochschulcloud Sciebo.

Selbstverständlich. Sie können die Lehrenden per Email erreichen oder zu den (Telefon-)Sprechstundenzeiten. Über die jeweilige Hochschulkommunikationsplattform (z.B. moodle/ Ilias) können Sie zusätzlich mit Dozent*innen und auch anderen Studierenden in Austausch treten.

Sie selbst können im Vorfeld mit den E-Learning-Angeboten auf ORCA.nrw Ihre schulischen Mathematikkenntnisse testen, auffrischen bzw. erweitern und vertiefen. Viele Verbundstudiengänge bieten zu Studienbeginn auch Mathe-Vorkurse an, an denen sie nach Möglichkeit auch teilnehmen sollten – gerade dann, wenn sie bereits seit längerer Zeit aus dem schulischen Lernen heraus sind. In kleinen Gruppen werden Sie gemeinsam auf die Anforderungen im Fach Mathematik in Ihrem Studiengang vorbereitet und können sich idealerweise frühzeitig in Lerngruppen zusammenschließen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig zum Studienbeginn.

Erste Ansprechpersonen in allen fachlichen Fragen sind die Professor*innen, Lehrenden und Mitarbeitenden des Moduls im jeweiligen Studiengang. Darüber hinaus haben die Hochschulen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten, die unabhängig vom Fachbereich oder Studiengang selbstverständlich auch im berufsbegleitenden Studium in Anspruch genommen werden können. Hochschulspezifische Lernkompetenzangebote finden Sie i.d.R. auf den Webseiten der Hochschulen oder Sie kontaktieren die allgemeine Studienberatung. Einige Hochschulen bieten in eigenen Lernkompetenzzentren (Online-)Kurse zu den unterschiedlichsten Themen wie z.B. Zeitmanagement, Selbstorganisation sowie Prüfungs- oder Schreibwerkstätten an. Zusätzlich können Sie auch jederzeit Kontakt zur Studienberatung des IfV NRW aufnehmen. Wir informieren und beraten Sie zu eigenen, individuellen Angeboten.

Auch im Verbundstudium besteht die Möglichkeit das Studium zu unterbrechen. Wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Servicebüro ihrer Hochschule, um sich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal derjenigen Hochschule, bei der Sie das Studium aufnehmen möchten. Für besondere Bewerbergruppen (z.B. beruflich qualifizierte Bewerber ohne Fachhochschulreife, ausländische Studienbewerber) stehen auf den Webseiten der Hochschulen gesonderte Informationen bereit.

Die Bewerbungsphase zum Wintersemester beginnt Anfang Mai und endet in der Regel am 15.7. des Jahres. Zum Sommersemester beginnt die Bewerbungsphase Anfang Dezember und endet in der Regel am 15.1. des Jahres. In einigen Verbundstudiengängen kann es auch verlängerte Bewerbungsfristen geben. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule:

In zulassungsbeschränkten Verbundstudiengängen, die an mehreren Hochschulen in Kooperation angeboten werden, haben Sie auch die Möglichkeit sich parallel bei mehreren Hochschulen zu bewerben. Dies könnte Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Einige zulassungsbeschränkte Verbundstudiengänge werden bei der Vergabe der Studienplätze durch das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf www.hochschulstart.de unterstützt. Das DoSV vernetzt die Zulassungsprozesse der teilnehmenden Hochschulen und gleicht die Zulassungsangebote ab. So wird sichergestellt, dass Studienplätze schneller vergeben und frei bleibende Studienplätze vermieden werden. Ob Ihr Verbundstudiengang an diesem Verfahren teilnimmt, erfahren Sie im Bewerbungsportal der Hochschule.

In der Regel ist für Bachelorstudiengänge die Fachhochschulreife ausreichend. Es können aber auch noch andere Anforderungen, wie z.B. Praktika oder Berufserfahrung, hinzukommen. Genaue Informationen finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik „Voraussetzungen, Bewerbung & Gebühren“ in den jeweiligen Studiengängen.

Für folgende beruflich qualifizierte Bewerber*innengruppen ist es auch möglich, ein Bachelorstudium ohne Fachhochschulreife aufzunehmen:

  • Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte (z.B. Techniker*in, Absolvent*in zweijähriger Fachschulausbildungen, IHK-Fachwirt*in oder IHK-Fachkaufmann/frau) können sich ohne Zugangsprüfung um einen Studienplatz zu bewerben.
  • Fachtreue(r) Bewerber*innen mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Tätigkeit im erlernten Beruf können sich auf Grund einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit ohne Zugangsprüfung in fachlich entsprechenden Studiengängen bewerben.
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung und einer mind. dreijährigen Berufspraxis auch außerhalb des Ausbildungsberufs oder alternativ Erziehungs- oder Pflegetätigkeit, bei denen keine fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang besteht, können über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium zugelassen werden.

In zulassungsbeschränkten Verbundstudiengängen (Auswahlverfahren) stehen für Meister*innen, vergleichbar Qualifizierte und fachtreue Bewerber*innen 2 bis 4% der Studienplätze zur Verfügung.

Um die Bewerbungsfristen und Modalitäten für die Zugangsprüfung und das Probestudium rechtzeitig zu erfahren, sollten Sie bei Interesse frühzeitig mit dem Studierendensekretariat bzw. Studierenden-Servicebüro der jeweiligen Hochschule in Kontakt treten.

In zulassungsfreien Verbundstudiengängen bekommen in der Regel alle, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich innerhalb der Bewerbungsfrist ordentlich bewerben einen Studienplatz.

In zulassungsbeschränkten Verbundstudiengängen werden die Studienplätze nach bestimmten Kriterien vergeben. In der Regel vergeben die Hochschulen die Studienplätze zu 80 % nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und zu 20 % nach der Wartezeit. Die Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienstart (gerechnet in Semestern) vergangen ist.

Grundsätzlich ist die Anerkennung von zuvor erbrachten Prüfungsleistungen auf Antrag möglich, soweit sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig zu den jeweiligen Anforderungen eines entsprechenden Verbundstudienmoduls sind. Von Gleichwertigkeit spricht man, wenn eine Übereinstimmung von mindestens 70 % vorliegt. Dabei ist die Chance auf Anerkennung bei bereits erfolgreich bestandenen Modulen anderer Hochschulen am größten. Möglich ist im Einzelfall auch die Anerkennung von erbrachten Leistungen aus der beruflichen Bildung.

Die Entscheidung über eine Anerkennung trifft in jedem Fall der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs und dies auch erst im Rahmen der Immatrikulation, da das Verfahren recht aufwendig ist. Vorab werden Sie keine gesicherte Auskunft darüber erhalten, inwieweit Ihre Leistungen anerkannt werden können. Sie können allerdings selbständig Ihre Chancen einschätzen, indem Sie entweder die Modulhandbücher vergleichen oder die Inhalte der anzuerkennenden Vorleistungen mit den Modulen des gewünschten Studiengangs abgleichen.

Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie i.d.R. auf den Webseiten bzw. bei den Studierenden-Servicebüros der Hochschulen. Sie müssen in Ihrem Antrag angeben, welche Leistungen sie sich wofür anrechnen lassen möchten und dies durch möglichst detaillierte Auszüge, z.B. aus dem Modulhandbuch o.ä., belegen. Aus diesen Belegen sollte möglichst detailliert hervorgehen, welche Leistungen Sie nach Inhalt und Umfang erbrachte haben.

Wenn Sie im Zulassungsverfahren eine Studienplatzzusage erhalten, werden Sie gebeten, sich innerhalb einer bestimmten Frist an der Hochschule einzuschreiben (immatrikulieren). Erst hier müssen Sie in der Regel Ihre Originalunterlagen (Zeugnisse, etc.) vorlegen. Nach erfolgter Einschreibung und Überweisung der Beiträge und Gebühren erhalten Sie Ihre Einschreibeunterlagen (Studierendenausweis, ggf. NRW-Semesterticket, etc.) sowie wichtige Informationen und Termine zum Studienstart.

Die Kosten für die Verbundstudiengänge sind überschaubar. Zuzüglich zu den üblichen Semestergebühren der Hochschule (teilweise mit NRW-Semesterticket) zahlen Sie eine Materialbezugsgebühr für die Bereitstellung der Lerneinheiten. Die Semester- und Materialbezugsgebühren müssen in jedem Semester im Zuge Ihrer Rückmeldung entrichtet werden.

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über das Online-Bewerbungsportal bei der Hochschule, bei der Sie das Studium aufnehmen möchten.

Die Bewerbungsphase zum Wintersemester beginnt Anfang Mai und endet in der Regel am 15.7. des Jahres. Zum Sommersemester beginnt die Bewerbungsphase Anfang Dezember und endet in der Regel am 15.1. des Jahres. In einigen Verbundstudiengängen kann es auch verlängerte Bewerbungsfristen geben. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule:

Für Masterstudiengänge ist in der Regel ein erster Studienabschluss mit einer Mindestnote Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Man unterscheidet zwischen konsekutiven Masterstudiengängen, die direkt auf ein fachlich entsprechendes Bachelorstudium aufbauen und weiterbildenden Masterstudiengängen, die sich in der Regel an eine breitere Zielgruppe richten und neben den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch eine qualifizierte Berufstätigkeit voraussetzen. Bei einem weiterbildendenden Masterstudium ist eine mind. 12-monatige einschlägige Berufstätigkeit nach Abschluss des Erststudiums erforderlich.

Grundsätzlich ist die Anerkennung von zuvor erbrachten Prüfungsleistungen auf Antrag möglich.

Die Entscheidung über eine Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Sie können in einem ersten Schritt selbständig Ihre Chancen einschätzen, indem Sie entweder die Modulhandbücher vergleichen oder die Inhalte der anzuerkennenden Vorleistungen mit den Modulen des gewünschten Studiengangs abgleichen.

Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie i.d.R. auf den Webseiten bzw. beim Studierenden-Servicebüro der Hochschulen. Sie müssen bei Ihrem Antrag angeben, welche Leistungen Sie sich wofür anrechnen lassen möchten und dies durch möglichst detaillierte Auszüge, z.B. aus dem Modulhandbuch o.ä., belegen.

Wenn Sie im Zulassungsverfahren eine Studienplatzzusage erhalten, werden Sie gebeten, sich innerhalb einer bestimmten Frist an der Hochschule einzuschreiben (immatrikulieren). Erst hier müssen Sie in der Regel Ihre Originalunterlagen (Zeugnisse, etc.) vorlegen. Nach erfolgter Einschreibung und Überweisung der Beiträge und Gebühren erhalten Sie Ihre Einschreibeunterlagen sowie wichtige Informationen und Termine zum Studienstart.

Die Kosten für die konsekutiven Master-Verbundstudiengänge sind überschaubar. Zuzüglich zu den üblichen Semestergebühren der einzelnen Hochschule zahlen Sie im Verbundstudium eine Materialbezugsgebühr für die Bereitstellung der Lerneinheiten. Die Semestergebühren beinhalten i.d.R. ein NRW-Ticket.

Die Semester- und Materialbezugsgebühren müssen in jedem Semester, in dem Sie eingeschrieben sind, im Zuge Ihrer Rückmeldung entrichtet werden.

Weiterbildende Masterstudiengänge müssen sich nach dem Hochschulgesetz NRW selbst tragen, weshalb hier eine höhere Gebühr pro Semester erhoben wird. Genaue Informationen finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik „Voraussetzungen, Bewerbung & Gebühren“ in den jeweiligen Masterstudiengängen.

Qualifiziert bedeutet, dass nur die Berufszeiten nach dem ersten Hochschulabschluss berücksichtigt werden. Den Nachweis hierfür erbringen Sie, indem Sie im Zuge der Bewerbung entweder eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie entsprechende Tätigkeit seit mindestens 12 Monaten ausführen oder durch ein (Zwischen-) Zeugnis. Alle persönlichen Angaben können in den Dokumenten unkenntlich gemacht werden.

Studienberatung

Andreas Dordel
Dagmar Driesen
Anita Lensing


Telefonische Beratungszeiten
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10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen individuellen Beratungstermin.


Mi., 22.01.2025 - 18:30, Studienberatung IfV NRW / Online-Veranstaltung
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Video-FAQ

Verbundstudium - kurzgefasst

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