Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Institut für Verbundstudien der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Nordrhein-Westfalens ist bemüht, seine Website entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.verbundstudium.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 22.09.2020
Zuletzt geprüft am: 16.11.2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Einige der in den Webauftritt eingebundenen PDF-Dokumente konnten bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden
Einige spezielle Unterbereiche, die in sich geschlossene Angebote darstellen, konnten aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung noch nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.

Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt 

Webredaktion
Christiane Kurowski

Feedback

Wenn Sie Kontakt zum IfV NRW aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktinformationen.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Bar­ri­e­re­frei­heit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsver­­fahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die .

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf